Der Europäische Rat

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. Er gehört nicht zu den Gesetzgebungsorganen der EU und erörtert oder verabschiedet daher keine EU-Rechtsvorschriften. Er bestimmt vielmehr die politische Agenda der EU; hierzu nimmt er auf seinen Tagungen jeweils sogenannte "Schlussfolgerungen" zu wichtigen anstehenden Themen und den zu ergreifenden Maßnahmen an.

Mitglieder des Europäischen Rates

Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 27 EU‑Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission.


Beschlussfassung

Der Europäische Rat entscheidet in der Regel im Konsens. In besonderen Fällen, die in den EU-Verträgen dargelegt sind, entscheidet er jedoch einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit.

Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil.