Wissenskongress - AGB für Ticketverkauf

AGB - Ticketverkauf

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH  

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des

Online-Ticketverkaufs der NETGEST e.V. auf www.netgest.de,

www.netgest.de/wissenskongress oder über die Internetpräsenzen ihrer Referate oder Veranstaltungen.  

 

§ 2 KARTENVERKAUF PER INTERNET  

Über den Online-Ticketverkauf erfolgt der Vertrieb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der NETGEST.  

 

§ 3 VERTRAGSPARTNER  

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

 

NETGEST e. V.

Netzwerk Gebärdensprache, Erwachsenenbildung und soziale Teilhabe

Permoserstr. 82  

85057 Ingolstadt  

 

- nachfolgend „NETGEST“ genannt - vertreten durch den Vorstand.  

 

Registergericht: Amtsgericht München

Registernummer: VR 18411

Steuernummer: 143/220/00015  

 

Sie erreichen uns für Fragen per E-Mail unter info(at)netgest.de

 

§ 4 Vertragsabschluss  

Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Ticketing stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Tickets ab.

 

Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, mit der jedoch noch kein Vertrag zustande kommt. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen eine Vertragsbestätigung per E-Mail schicken. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.  

 

§ 5 PREISE  

Die Preise für unsere Veranstaltungen finden Sie im Internet in den Beschreibungen der Veranstaltungen.

 

Die auf den Seiten genannten Preise enthalten gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

 

§ 6 ERMÄSSIGTE PREISE  

Die ermäßigten Preise für unsere Veranstaltungen finden Sie im Internet in den Beschreibungen der Veranstaltungen.

 

Die auf den Seiten genannten Preise enthalten gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.    

 

Ob bzw. in welchem Umfang es Vergünstigungen für Arbeitslose, Azubis, Schüler*innen, NETGEST-Fördermitglieder, Menschen mit Usher-Syndrom, Taubblinde Menschen, Rollstuhlnutzer*innen etc. gibt, ist davon abhängig, wie die jeweilige Veranstaltung es auf Ihrer Webseite bei der Preisübersicht erklärt.

 

Bitte zeigen Sie den entsprechenden Ausweis zusammen mit der Eintrittskarte unaufgefordert am Einlass vor.

 

Falls es Fragen oder Unklarheiten geben sollte, wenden Sie sich bitte an die Kontakt-E-Mail-Adresse der jeweiligen Veranstaltung. Sollten Sie keine Klärung herbeiführen können, wenden Sie sich anschließend bitte an organisation(at)netgest.de.

 

§ 7 ZAHLUNGSMODALITÄTEN  

Die Bezahlung kann beim Online-Ticketverkauf mittels Lastschriftverfahren durch Einzug von Ihrem Bankkonto erfolgen. Vor dem Kauf von Eintrittskarten im Internet werden Sie aufgefordert, der NETGEST eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.  

 

Die Karten für NETGEST-Förderverein/ -verband können auch per Überweisung erworben werden, die erstandenen Tickets werden nach Zahlungseingang an den Kunden übersandt. Die entsprechenden Kontodaten erhalten Sie als Benachrichtigung per E-Mail, sofern nicht auf der Veranstaltungs-Webseite anders benannt.  

 

Die NETGEST ist berechtigt, für erforderliche Mahnungen Gebühren zu erheben.  

 

§ 8 UMBUCHUNG – UND STORNOBEDINGUNGEN 

Bis zum 31. Mai 2023 kostet die Umbuchung 5 € pro Ticket und bis zum 30. Juni 2023 kostet die Umbuchung 10 € pro Ticket. Ab dem 01. Juli 2023 ist die Umbuchung nicht mehr möglich.  

 

§ 9 WIDERRUFSRECHT 

Da es sich beim Kauf von Eintrittskarten einer Veranstaltung im weiteren Sinne um den Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) handelt, haben unsere Besucher beim Online-Ticketkauf kein Widerrufsrecht.  

 

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT  

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Ticket im Eigentum der NETGEST.  

 

§ 11 BESUCH VON VERANSTALTUNGEN  

Grundsätzlich gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes.

 

EINLASS:  

Der Veranstaltungsort wird in der Regel zwei Stunden vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. Die genaue Uhrzeit zum Einlass wird im Internet in den Beschreibungen der  

Veranstaltungen veröffentlicht. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Veranstaltungsbeginn.  

 

Wird Besucher*innen aufgrund von eigener Verspätung kein Einlass gewährt, so haben diese keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.  

 

Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher*innen in Einzelfällen, mit Rücksicht auf die anderen Gäste, nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dabei besteht bis zur regulären Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.  

 

GETRÄNKE / SPEISEN:  

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Getränken oder Speisen im ganzen Veranstaltungsort verboten, sofern auf der Veranstaltungs-Webseite nicht anderes erklärt. Ausgenommen hiervon sind Getränke / Nahrungsmittel für Babys und Kleinkinder bis zwei Jahre oder wenn eine spezifische Lebensmittelunverträglichkeit besteht. Bei Lebensmittelunverträglichkeiten klären Sie bitte vorher über die Kontakt E-Mail-Adresse der Veranstaltung, ob am Veranstaltungsort entsprechende Alternativen bereitstehen oder die Mitnahme von Lebensmitteln gestattet ist.  

 

GARDEROBE:  

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher*innen nicht gestört werden. Abweichend davon kann bei spezifischen Veranstaltungen eine Garderobenpflicht bestehen, darauf wird auf der Veranstaltungs-Webseite hingewiesen.

 

FUNDSACHEN:  

Gegenstände aller Art, die im Veranstaltungsort oder auf dem Grundstück gefunden werden, sind beim Veranstalter, dem Veranstaltungspersonal oder dem Hauspersonal abzugeben. 

 

HAUSRECHT:  

Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter NETGEST und seiner bevollmächtigten Vertreter*innen, der sich zu dessen Ausübung seiner Erfüllungsgehilfen, welcher sich insbesondere des Veranstaltungspersonals bedient. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

Besucher*innen kann der Zutritt zu den Veranstaltungsorten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher*innen belästigen.  

 

Das gesamte Areal der Veranstaltung ist für den Zeitpunkt der Veranstaltung ein "Deaf Space", in dem die Gebärdensprache zu verwenden ist. Wir bitten die Besucher*innen darum, nach Möglichkeit in Gegenwart tauber Menschen die Gebärdensprache zu verwenden. Kommen Besucher*innen der mehrfachen Aufforderung, die Gebärdensprache zu verwenden, nicht nach, können diese der Veranstaltung verwiesen werden. Wir bitten darum, dass das “Deaf Space” respektiert wird. 

 

Besucher*innen können der laufenden Vorstellung auch verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.  

 

Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadensund Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.  

 

Die Eintrittskarte berechtigt nicht zum Sitzen auf einem bestimmten Platz, es gilt vielmehr freie Platzwahl im Saal. Grundsätzlich erhalten Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie Menschen mit Usher-Syndrom, Taubblinde, Rollstuhlnutzer*innen bereits 15-30 Minuten vor Beginn des allgemeinen Einlasses zuerst Zutritt in den Saal. Um das Ausweisen von Plätzen für diese Personengruppen im Saal kümmern sich Taubblindenassistent*innen. Gegebenenfalls sind bereits besetzte Plätze für diese Personenkreise freizuräumen.

Der Bitte des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.  

 

Das Rauchen ist in den Veranstaltungsstätten verboten, ausgenommen hiervon sind gegebenenfalls vorhandene Raucherbereiche, welche entsprechend ausgewiesen werden.  

 

BILD- UND TONAUFNAHMEN:  

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besucher*innen erlaubt, sofern diese nicht durch entsprechende Hinweise auf der Veranstaltungs-Webseite oder am Veranstaltungsort untersagt werden.

 

§ 12 HAFTUNG:  

Änderungen des Veranstaltungsplans bleiben dem Veranstalter ausdrücklich vorbehalten.  

 

Ein Anspruch auf bestimmte Werke besteht nicht. Kein Anspruch auf Ersatz besteht bei

Vorstellungsänderungen, bei Abbruch einer Vorstellung nach der Pause, bei Änderung der

angekündigten Besetzung, bei Versäumnis der Kund*innen oder seinem verspäteten Eintreffen.  

 

Für unbeaufsichtigte Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Soweit am Veranstaltungsort eine oder mehrere durch den Veranstalter oder durch Ihn beauftragte Erfüllungsgehilfen besetzte Garderobe/n vorhanden sind, übernehmen wir für verwahrte Garderobenstücke nur für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit die Haftung. Für Wertsachen in den Garderoben übernehmen wir keine Haftung.

Bitte entfernen Sie diese vorher aus Ihrer Garderobe.

  

Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zu Verzögerungen des Beginns und/oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird eine laufende Open-Air Veranstaltung abgebrochen, nachdem die Aufführung mindestens 1 Stunde gespielt worden ist, gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder den Besuch einer anderen Vorstellung.

   

Eine über die Erstattung des Eintrittspreises hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.  

 

§ 13 DATENSCHUTZ  

Die NETGEST bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren

Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, Konto-Nummer etc.) werden von der NETGEST, ihren Referaten oder ihren Veranstaltern in dem für die Begründung und Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und gespeichert.  

 

Die bezeichneten Personenkreise sind berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.  

 

Darüber hinaus ist die NETGEST, ihre Referate oder ihre Veranstalter nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben.  

 

Alle Eingaben und Daten werden verschlüsselt übertragen.

 

§ 14 SCHLUSSKLAUSEL:  

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

 

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.  

Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.  

 

NETGEST e. V.

Netzwerk Gebärdensprache, Erwachsenenbildung und soziale Teilhabe

Permoserstr. 82  

85057 Ingolstadt                

 

  (Stand: März 2023)

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